Auch in diesem Fall klärt man vorab, ob eine Haftungspflicht besteht.

Wenn es beispielsweise in der Verantwortung der Hausverwaltung liegt, bestünde keine Haftung. Wenn jedoch im Mietvertrag festgelegt ist, dass die Kita sich um die Schneeräumung zu kümmern hat, ist es ein Fall für die Betriebshaftpflicht.

Sollte der Kita das Gebäude gehören, ist dieser Schaden ein Fall für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.