Nur wenn es sich um gemietete Räume handelt, ist dieser Schaden abgedeckt. Es handelt sich dann um einen klassischen Mietsachschaden. Dieser ist durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.

Diese gilt nicht nur für die festen Mitarbeiter einschließlich Geschäftsführung und Vorstand, sondern auch für ehrenamtliche Mitarbeiter, wenn beispielsweise Eltern auf Anweisung des Vorstandes helfen, die Räume zu renovieren.