Die Versicherung unterscheidet zwischen einfachem Diebstahl und Einbruchsdiebstahl.

Der Einbruchsdiebstahl ist versichert. In diesem Fall muss die Polizei eingeschaltet werden und sichert die Einbruchsspuren, die zum Nachweis notwendig sind. Wenn keine Einbruchspuren zu finden sind, wird der Fall als einfacher Diebstahl behandelt.

Der einfache Diebstahl ist nicht versichert. Die frei herumliegende oder nur in einer Schublade untergebrachte Kasse wird also nicht ersetzt. Es sei denn, sie war in einem verschlossenen Schrank untergebracht, der wiederum Einbruchsspuren aufweisen muss.