Grundsätzlich kann man die Geschäftsinhaltsversicherung mit dem Hausrat vergleichen.

Insofern sind die fest eingebauten Objekte tatsächlich im Schadenfall über die Gebäudeversicherung des Vermieters abgedeckt. Allerdings sollte man darauf achten, dass die Gebäudeversicherung über die Wertsteigerungsmaßnahmen informiert wird. Sonst kann die Deckung eingeschränkt sein.

Sollte dieser Weg nicht zur Verfügung stehen, können die entsprechenden Anlagen über eine Anpassung der Versicherungssumme auch im Rahmen der Geschäftsinhaltsversicherung mitversichert werden.

Die Versicherungssumme ermittelt man mit Hilfe einer Aufstellung des eingebrachten Inventars, wobei einen der Steuerberater über die Anlageliste unterstützen kann. Der Versicherung wird dann der Neuwert des Geschäftsinhaltes in Euro gemeldet, in Beispiel gegebenenfalls einschließlich der neu installierten Kücheneinrichtung.