Maklereinzelauftrag
Mit der Bestätigung wird ein Maklerauftrag zwischen
h+h Versicherungskontor Hamburg
Finanz- und Versicherungsmakler GmbH
Farmsener Landstr. 188, 22359 Hamburg
Telefon: 040 – 897 12 4-0
Telefax: 040 – 897 12 4-44
und dem Antragsteller geschlossen.
Vertragsparteien/Vertragsgegenstand
Der Kunde ist Mitglied im Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker (BUH e.V.) und beauftragt den Makler mit der Vermittlung einer Berufshaftpflicht-Versicherung zu den Gruppenversicherungs-konditionen des BUH e.V. Eine weitergehende Beratung für andere Versicherungsverträge und -bedürfnisse wünscht der Kunde ausdrücklich nicht, auch wenn damit existenzielle Risiken ggf. in der Beratung nicht berücksichtigt werden können.
Der Kunde wünscht ausdrücklich die Vermittlung einer Berufshaftpflicht-Versicherung im Gruppentarif für Mitglieder des BUH e.V. der Mannheimer Versicherung. Der Kunde hat die Hinweise zur Integralfranchise zur Kenntnis genommen. Der Kunde hat die Versicherungssumme nach seiner notwendigen Absicherung ausgewählt.
Die Versicherungsvermittlung umfasst insbesondere die Vorbereitung und den Abschluss von Versicherungs-verträgen sowie die Mitwirkung bei der Verwaltung und Erfüllung, insbesondere im Schadensfall.
Pflichten des Maklers
Der Versicherungsmakler stützt seinen Rat auf eine objektive, ausgewogene Marktuntersuchung. Der Makler wirkt insbesondere bei der Verwaltung, Betreuung und Erfüllung des Versicherungsvertrages, z. B. im Schadens-fall, im Rahmen der Maklervollmacht mit.
Maklervergütung
Die Leistungen des Versicherungsmaklers werden durch die vom Versicherer zu tragende Courtage abgegolten; sie ist Bestandteil der Versicherungsprämie.
Risikoänderungen
Vertrags- und risikorelevante Änderungen hat der Kunde dem Makler unverzüglich anzuzeigen.
Kündigung
Der Maklervertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. Der Makler kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen.
Haftung
Der Makler erfüllt seine Verpflichtungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die Haftung für die Verletzung beruflicher Sorgfaltspflichten aus diesem Auftrag ist auf 3 Millionen Euro beschränkt, es sei denn, der Makler hat seine Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt.
Verjährung
Ansprüche auf Schadensersatz verjähren in drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde Kenntnis von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Im Einzelfall weiter-gehende Verjährungsvorschriften des BGB bleiben unberührt.
Maklervollmacht
Der Kunde erteilt dem Makler die Vollmacht, in seinem Namen
• Versicherungsverträge abzuschließen, zu ändern oder zu kündigen,
• Erklärungen, Anzeigen und Informationen zu Versicherungsverträgen abzugeben oder entgegen-zunehmen,
• bei der Schadensabwicklung für vom Versicherungsmakler vermittelte oder betreute Versicherungen mitzuwirken und
• Untervollmachten auszustellen.
Ergänzende Mitteilungen
1. Firma und Anschrift des Maklers: h+h Versicherungskontor Hamburg Finanz- und Versicherungs-makler GmbH, Farmsener Landstr. 188, 22359 Hamburg, Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Andreas Hartwieg, Martina Limburger-Hartwieg, Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg, HRB 61537
1. Status des Vermittlers nach Gewerbeordnung: Wir sind als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung tätig und im Vermittlerregister unter der Nummer D-9FYA-VLFU6-86 registriert. Bei Interesse können Sie die Angaben bei der Registerstelle überprüfen: Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin, Tel.: 0180-600-585-0 (20 Cent/Min aus dem deutschen Festnetz, mit abweichenden Preisen aus Mobilfunknetzen), www.vermittlerregister.info
2. Der Makler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
3. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsmakler.
4. Beschwerdestellen für außergerichtliche Streitbeilegung
• Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 22, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
• Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, www.bafin.de
Bitte schildern Sie hier, welche Tätigkeiten Sie tatsächlich ausführen werden. Dabei ist es unerheblich, was in der Reisegewerbekarte steht, nur die tatsächlich geplanten Tätigkeiten müssen versichert werden. Zu viele und unterschiedliche Tätigkeiten lassen sich nicht in einem Vertrag versichern. Aber: in dem Tarif für die BUH-Haftpflichtversicherung sind Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Hauptauftrag stehen (siehe § 5 Handwerksordnung) ebenfalls versichert. Heißt: wer ein Fachwerk saniert, kann auch die Gefache wieder mit Ziegeln/Lehmputz füllen. Wer Einbauküchen anfertigt, darf auch die Strom- und Wasseranschlüsse vornehmen. Im Zweifelsfall bei uns anfragen.
Wenn sich Ihre Tätigkeit im Laufe der Jahre verändern sollte, teilen Sie uns dies bitte mit, meistens lassen sich die Verträge an diese Veränderungen anpassen.
Bitte beschreiben Sie, Welche Ausbildungen oder Qualifikationen Sie für Ihre Tätigkeiten haben.
Ich möchte für die angegebene Tätigkeit den Maklereinzelauftrag erteilen
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