Pflegevorsorge

Pflegebedürftigkeit ist das Risiko, über das am wenigsten gesprochen wird und das am häufigsten eintritt. Rund jede zweite Frau und jeder dritte Mann wird im Lauf des Lebens pflegebedürftig. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist dabei ausdrücklich als Teilleistung angelegt, nicht als Vollversorgung.

Die Lücke ist größer, als die meisten annehmen

Die Pflegekasse zahlt je nach Pflegegrad einen festen Betrag. Was ein Heimplatz tatsächlich kostet, liegt darüber, und die Differenz, den sogenannten Eigenanteil, trägt die pflegebedürftige Person. In Hamburg bewegt sich dieser Eigenanteil im ersten Jahr im Bereich von deutlich über zweitausend Euro im Monat, Tendenz seit Jahren steigend.

Bei Pflege zu Hause sieht die Rechnung anders aus, aber nicht besser. Dort tritt neben die Kosten der Verdienstausfall der Angehörigen, die reduzieren oder ganz aussteigen.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht

Reichen Rente und Ersparnisse nicht, springt zunächst das Sozialamt ein und holt sich das Geld anschließend bei den Kindern zurück. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz von 2020 geschieht das erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro pro Kind, was viele Familien entlastet hat. Wer darüber liegt, haftet weiterhin, und die Grenze gilt pro Kind, nicht pro Haushalt.

Das ist der Grund, warum Pflegevorsorge selten nur eine Entscheidung über die eigene Person ist. Sie schützt regelmäßig die Kinder mit.

Wie sich die Lücke schließen lässt

Das Pflegetagegeld ist der gebräuchlichste Weg. Sie vereinbaren einen Tagessatz je Pflegegrad und bekommen ihn im Leistungsfall ausgezahlt, ohne Nachweis, wofür Sie ihn verwenden. Das Geld kann also ebenso den pflegenden Angehörigen zugutekommen wie dem Heim.

Zwei Punkte entscheiden über die Qualität des Vertrags. Erstens, ob auch die niedrigen Pflegegrade eine nennenswerte Leistung auslösen, denn dort beginnt der Bedarf, nicht erst bei Pflegegrad 5. Zweitens, ob und wie der Versicherer die Beiträge im Alter anpassen darf.

Wie bei allen Gesundheitsversicherungen gilt: der Vertrag entsteht vor dem Bedarf. Wer bereits einen Pflegegrad hat oder in Behandlung ist, bekommt keinen Schutz mehr. Der günstige Zeitpunkt liegt in den Vierzigern und Fünfzigern, also lange bevor das Thema sich aufdrängt.

Was wir für Sie tun

Wir rechnen Ihre voraussichtliche Lücke gegen Rente und Vermögen und sagen Ihnen, welcher Tagessatz sie tatsächlich schließt. Für Familien sehen wir uns die Sache aus beiden Richtungen an, für die Eltern und für die Kinder. Rufen Sie an unter 040 897 124-0 oder nutzen Sie den Versicherungscheck.