Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung ist die Versicherung, über die niemand gern spricht und die am wenigsten kostet. Sie zahlt eine vereinbarte Summe, wenn die versicherte Person stirbt, und sonst nichts. Genau deshalb ist sie so günstig.

Wer sie braucht

Sie ist keine Versicherung für alle. Sinnvoll ist sie überall dort, wo andere Menschen wirtschaftlich von Ihrem Einkommen abhängen oder wo eine Verbindlichkeit im Raum steht:

Familien mit Kindern, in denen ein Einkommen den größeren Teil trägt. Fällt es weg, bleibt der überlebende Elternteil mit Betreuungsaufgaben und halbiertem Einkommen zurück. Die Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ändert daran wenig.

Immobilienfinanzierungen. Die Bank will ihr Geld unabhängig davon, wer noch lebt. Ohne Absicherung steht der Verkauf des Hauses im Raum, und zwar in dem Jahr, in dem die Familie ohnehin alles verloren hat.

Unternehmer:innen mit Gesellschafterdarlehen, Bürgschaften oder einer Nachfolgeregelung, die Zeit braucht.

Unverheiratete Paare. Ohne Trauschein gibt es keine Witwenrente, kein gesetzliches Erbrecht und einen Erbschaftsteuerfreibetrag von 20.000 Euro. Hier ist die Absicherung oft wichtiger als bei Verheirateten und wird fast immer vergessen.

Wie hoch und wie lange

Als Anhaltspunkt für Familien gilt das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens, bei einer Finanzierung mindestens die Restschuld. Die Laufzeit sollte bis zum Ende der Finanzierung reichen oder bis das jüngste Kind wirtschaftlich auf eigenen Beinen steht.

Bei Darlehen gibt es zwei Bauformen. Eine gleichbleibende Summe ist teurer, lässt aber Spielraum, weil nach der Tilgung Geld übrig bleibt. Eine fallende Summe folgt der Restschuld und ist günstiger. Was besser passt, hängt davon ab, ob nur das Darlehen oder auch die Familie abgesichert werden soll.

Zwei Konstruktionen, die Geld sparen

Bei Paaren wird häufig ein Vertrag über verbundene Leben abgeschlossen, der beim ersten Todesfall zahlt. Das ist bequem und meist günstiger als zwei Verträge, hat aber einen Haken: nach dem Leistungsfall ist der Vertrag beendet, die überlebende Person steht ohne Schutz da und muss neu abschließen, dann älter und womöglich mit veränderter Gesundheit.

Für unverheiratete Paare lohnt außerdem der Blick auf die Über-Kreuz-Konstruktion. Jede Person versichert das Leben der anderen und zahlt den Beitrag selbst. Die Leistung fällt dann nicht in den Nachlass und bleibt bei richtiger Gestaltung erbschaftsteuerfrei. Bei dem niedrigen Freibetrag für Unverheiratete macht das einen großen Unterschied.

Was wir für Sie tun

Wir rechnen die Summe an Ihrer tatsächlichen Situation aus statt an einer Faustformel und vergleichen die Anbieter, die Ihre Gesundheitsangaben am freundlichsten bewerten. Die Beitragsunterschiede zwischen Versicherern sind hier größer als in fast jeder anderen Sparte. Rufen Sie an unter 040 897 124-0 oder nutzen Sie den Versicherungscheck.