Fragen und Antworten für Handwerksbetriebe

Die folgenden Fallbeispiele zeigen typische Versicherungsfragen aus dem Handwerk. Ob und in welchem Umfang ein Schaden versichert ist, hängt vom Einzelfall, Ihrem Vertrag und den vereinbarten Bedingungen ab. Die Beispiele ersetzen keine individuelle Prüfung.

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 040 897 124-0.

Handwerk-Altersvorsorge

Ja, und zwar aus einem nüchternen Grund: Seit 2022 müssen Sie bei jeder Entgeltumwandlung fünfzehn Prozent Arbeitgeberzuschuss zahlen, soweit Sozialversicherungsbeiträge gespart werden. Das ist ohnehin Pflicht. Die Frage ist also nicht, ob Sie zahlen, sondern ob Sie es als Nebenkosten verbuchen oder als Angebot sichtbar machen.

In einem Handwerksbetrieb mit acht Leuten ist eine sauber aufgesetzte Versorgungsordnung ein echtes Argument im Bewerbungsgespräch, weil sie die wenigsten Mitbewerber haben. Der Verwaltungsaufwand ist geringer, als die meisten erwarten, wenn es einmal richtig aufgesetzt wird.

Was Sie kennen sollten: Es gibt eine Informationspflicht gegenüber den Beschäftigten. Wer sie versäumt, kann dafür in Haftung genommen werden.

Vermutlich nicht. Selbstständige in einem zulassungspflichtigen Handwerk, also mit Eintrag in die Handwerksrolle, sind kraft Gesetzes in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Von dieser Pflicht können Sie sich befreien lassen, nachdem Sie achtzehn Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben.

Das ist einer der häufigsten Irrtümer, die uns begegnen, und er wird teuer, wenn die Beiträge jahrelang nicht abgeführt wurden und dann nachgefordert werden. Klären Sie Ihren Status, bevor die Deutsche Rentenversicherung ihn für Sie klärt.

Unabhängig davon: Die Pflichtbeiträge allein ergeben keine auskömmliche Rente. Für Selbstständige mit hohen Gewinnen ist zusätzlich die Basisrente interessant, weil die Beiträge in großem Umfang steuerlich abziehbar sind.

Handwerk-Betriebshaftpflicht

Ja, das ist der Kernfall der Betriebshaftpflicht. Sie ersetzt den Schaden am Gebäude, die Trocknung, die Wiederherstellung von Estrich, Putz und Bodenbelag sowie die Folgeschäden an Einrichtung und Möbeln.

Aufpassen muss man an einer Stelle: Der Schaden an der Leitung selbst ist ein sogenannter Tätigkeitsschaden, also ein Schaden an genau der Sache, an der Sie gearbeitet haben. Nach den allgemeinen Bedingungen sind Tätigkeitsschäden ausgeschlossen. Gute Handwerkerkonzepte schließen sie ausdrücklich wieder ein, oft bis zu einer eigenen Summe. Bei einem alten Standardvertrag lohnt der Blick in die Police, bevor der Ernstfall die Antwort liefert.

Ja. Über unseren Online-Antrag rechnen Sie den Beitrag selbst aus und stellen den Antrag direkt, ohne Termin und ohne Papier. Die Kalkulation läuft nach Tätigkeitsgruppen, Sie wählen die Deckungssumme, und als BUH-Mitglied zahlen Sie den Bestpreis des Tarifs.

Ein Hinweis, der oft untergeht: Mit dem Absenden ist der Vertrag noch nicht geschlossen. Wir prüfen die Angaben und leiten den Antrag an den Versicherer weiter, Versicherungsschutz besteht erst nach dessen Annahme. Sie bekommen die Unterlagen sofort per E-Mail und hören von uns, sobald die Annahme vorliegt.

Zum Antrag: Betriebshaftpflicht online beantragen.

Nein. Die Betriebshaftpflicht hat zwei Aufgaben, und die zweite wird regelmäßig unterschätzt. Sie reguliert berechtigte Ansprüche, und sie wehrt unberechtigte auf ihre Kosten ab. Dieser passive Rechtsschutz umfasst die Prüfung des Anspruchs, den Anwalt, ein Sachverständigengutachten und wenn nötig den Prozess durch alle Instanzen.

In der Praxis ist das der häufigere Fall. Die meisten Meldungen an den Versicherer enden nicht mit einer Zahlung an den Kunden, sondern damit, dass der Anspruch zurückgewiesen wird und der Betrieb dafür keine Rechnung bekommt.

Die Betriebshaftpflicht, denn Sie haben die Gefahrenstelle geschaffen. Sie übernimmt Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld und, wenn Folgen bleiben, auch eine dauerhafte Rente.

Deshalb ist die Deckungssumme das entscheidende Merkmal des Vertrags. Ein Personenschaden mit bleibenden Folgen erreicht schnell einen sechsstelligen Betrag, in schweren Fällen deutlich mehr. Der Beitragsunterschied zwischen drei und zehn Millionen Euro Deckungssumme ist dagegen überschaubar. Wer hier spart, spart an der falschen Stelle.

Gegenüber Ihrem Auftraggeber haften Sie, denn der Vertrag besteht zwischen Ihnen und ihm. Der Subunternehmer ist Ihr Erfüllungsgehilfe.

Ob Ihre Betriebshaftpflicht das mitversichert, hängt vom Vertrag ab. Viele Handwerkerkonzepte decken die Haftung aus der Beauftragung von Subunternehmern mit ab, teilweise begrenzt. Zwei Dinge gehören trotzdem zur Vorbereitung: Lassen Sie sich den Versicherungsnachweis des Subunternehmers zeigen, und zwar aktuell, nicht vom letzten Jahr. Und melden Sie uns, wenn Sie regelmäßig mit Nachunternehmern arbeiten, damit das im Vertrag richtig abgebildet ist.

Handwerk-Betriebsunterbrechung

Die Sachversicherung ersetzt die zerstörten Maschinen und die Werkstatt. Was sie nicht ersetzt, sind Miete, Löhne, Leasingraten, Versicherungsbeiträge und der entgangene Gewinn in der Zeit, in der nichts produziert wird. Dafür ist die Betriebsunterbrechungsversicherung da.

Sie ist die Deckung, die am häufigsten fehlt, weil sie kein sichtbares Objekt versichert. Dabei ist sie im Ernstfall die existenziellere von beiden: Neue Maschinen kann man kaufen, drei Monate ohne Einnahmen bei laufenden Kosten überstehen viele Betriebe nicht.

Zwei Stellschrauben entscheiden über die Qualität: die Haftzeit, also wie lange der Versicherer leistet, und ob die Wiederherstellungsdauer realistisch angesetzt ist. Bei Sondermaschinen mit langen Lieferzeiten reichen zwölf Monate oft nicht.

Handwerk-Geschäftsinhalt und Werkzeug

Nur wenn Ihr Vertrag eine Außenversicherung für Baustellen enthält, und meist nur bis zu einer bestimmten Summe und unter Auflagen zur Sicherung, etwa ein abschließbarer Container oder ein bewachtes Gelände.

Die Standard-Geschäftsinhaltsversicherung versichert das, was in Ihren Betriebsräumen steht. Alles, was mobil ist und auf wechselnden Baustellen arbeitet, braucht eine eigene Regelung. Für teure Einzelmaschinen ist eine Maschinen- oder Elektronikversicherung oft der bessere Weg, weil sie auch Bedienfehler und Elementarschäden einschließt und nicht nur Diebstahl.

Die Betriebshaftpflicht nicht, die zahlt nur für Schäden, die Sie anderen zufügen. Zuständig ist eine Geschäftsinhalts- oder Werkzeugversicherung.

Hier steckt der Teufel in den Nachtzeitklauseln. Viele Verträge schließen den Diebstahl aus dem Fahrzeug zwischen 22 und 6 Uhr aus oder begrenzen ihn stark, weil das Werkzeug dann in ein festes Gebäude gehört. Wer regelmäßig mit dem beladenen Wagen vor der eigenen Haustür parkt, sollte genau das im Vertrag geklärt haben.

Zweiter Punkt: Neuwert oder Zeitwert. Bei Zeitwertentschädigung bekommen Sie für eine fünf Jahre alte Maschine einen Bruchteil dessen, was die Ersatzbeschaffung kostet.

Handwerk-Invalidität und Unfall

Von der gesetzlichen Rentenversicherung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht. Die Erwerbsminderungsrente fragt nicht nach Ihrem Beruf, sondern danach, ob Sie irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch ausüben können. Wer theoretisch am Schreibtisch sitzen könnte, bekommt nichts.

Genau diese Lücke schließt eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens fünfzig Prozent nicht mehr ausüben können. Entscheidend ist dabei der Verzicht auf die abstrakte Verweisung, sonst darf der Versicherer Sie doch auf den Schreibtisch verweisen.

In körperlich fordernden Gewerken ist der Beitrag hoch und die Annahme nicht selbstverständlich. Wo eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht darstellbar ist, kommt eine Grundfähigkeitsversicherung infrage, die an den Verlust definierter Fähigkeiten anknüpft, etwa Gehen, Knien, Greifen oder Heben. Mehr dazu unter Existenzschutz.

Eine private Unfallversicherung, sofern sie ein Krankenhaustagegeld oder Übergangsleistungen vorsieht, und für den laufenden Einkommensausfall ein Krankentagegeld. Die gesetzliche Unfallversicherung hilft nicht, sie deckt nur Arbeits- und Wegeunfälle, und der Skiurlaub gehört nicht dazu.

Wichtig ist der Unterschied zwischen den beiden Leistungen. Die Unfallversicherung zahlt bei bleibender Invalidität eine Kapitalsumme, das Krankentagegeld zahlt für die Zeit, in der Sie arbeitsunfähig sind. Nur das zweite ersetzt Einkommen. Für Selbstständige beginnt der Ausfall am ersten Tag, deshalb gehört die Karenzzeit im Krankentagegeldtarif zu den Punkten, über die es sich zu reden lohnt.

Handwerk-Rechtsschutz

Über die Betriebshaftpflicht nicht, die wehrt Ansprüche gegen Sie ab, sie setzt keine Ansprüche für Sie durch. Dafür brauchen Sie einen gewerblichen Rechtsschutz mit dem Baustein Vertrags- und Sachenrecht.

Zwei Dinge sollten Sie dabei wissen. Erstens gibt es fast immer eine Wartezeit von drei Monaten, ein laufender Streit lässt sich also nicht nachträglich versichern. Zweitens sind die telefonische Erstberatung und die Mediation, die viele Tarife enthalten, in der Praxis oft wertvoller als der Prozess, weil sie den Streit beenden, bevor er teuer wird.

Daneben empfiehlt sich der Blick auf den Forderungsausfall: Wenn der Kunde insolvent ist, hilft auch ein gewonnener Prozess nicht weiter.

Handwerk-Vermögensschäden

In der Regel nicht. Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden und die Vermögensschäden, die daraus folgen. Hier ist aber nichts beschädigt und niemand verletzt worden, es ist ein reiner Vermögensschaden aus einer Planungs- oder Beratungsleistung.

Dafür braucht es entweder einen entsprechenden Baustein in der Betriebshaftpflicht oder eine eigene Berufshaftpflicht. Relevant wird das für jeden Betrieb, der plant, berechnet, auslegt, misst oder Gutachten schreibt, und für alle, die Beratungsleistungen als Teil des Auftrags erbringen. Wenn Ihr Betrieb dazugehört, sollten wir uns die Police daraufhin ansehen.