Für unabhängige Handwerkerinnen und Handwerker
Betriebshaftpflicht fürs Handwerk.
Ein Fehler kann teuer werden. Berechnen Sie Ihre Betriebshaftpflicht mit dem BUH-Konzept – passend zu Ihren Tätigkeiten und Ihrer Betriebsgröße.
Auch ohne BUH-Mitgliedschaft beantragbar.
Was Sie vor dem Antrag wissen sollten
Passend zu Ihrem Betrieb
Der Beitrag richtet sich nach Tätigkeiten, Personenzahl, Deckungssumme und Zahlungsweise. BUH-Mitglieder erhalten 15 % Rabatt auf den BHV-Grundbeitrag; auch Nichtmitglieder können einen Antrag stellen.
Leistungen und Grenzen
Maßgeblich sind die im Antrag verlinkten Versicherungsbedingungen und Produktinformationen. Die BHV hat eine Integralfranchise: Schäden bis 250 € werden nicht erstattet; ab 250,01 € wird ein versicherter Schaden ohne diesen Abzug reguliert. Für einzelne Leistungen können besondere Selbstbeteiligungen und Grenzen gelten.
Nach dem Absenden
h+h prüft Ihre Angaben und leitet den Antrag an den Versicherer weiter. Versicherungsschutz besteht erst nach Annahme durch den Versicherer gemäß Versicherungsschein und Bedingungen, einschließlich rechtzeitiger Erstprämie.
Beitragsbeispiel ansehen
Beispiel aus dem Rechner, Stand 5. September 2026: Malerbetrieb, BUH-Mitglied, eine handwerklich tätige Person, keine Bürokräfte, 5 Mio. € Deckung, jährliche Zahlung, keine Zusatzversicherungen: 360,00 € netto + 68,40 € Versicherungssteuer = 428,40 € pro Jahr. Ihr tatsächlicher Beitrag ergibt sich aus Ihren Angaben und den aktuellen Tarifdaten.
Ihr Ansprechpartner für dieses Konzept: h+h Versicherungskontor Hamburg · 040 897 124-0 · Mo–Do 9–15 Uhr, Fr 9–14 Uhr. Termine nach Vereinbarung.
Hier direkt zu Online-Berechnung und Online-Antrag für die Betriebshaftpflichtversicherung
Haftpflicht als Existenzrisiko
Im Schadenfall kann die Haftpflicht gegenüber dem Geschädigten schnell zu einem finanziellen Debakel werden. Daher hat aus unserer Sicht eine wirkungsvolle Handwerker-Haftpflichtversicherung höchste Priorität. Wenn die Pflicht zum Schadenersatz eintritt, kann das im Extremfall bis zur Pfändung auf Existenzminimum-Niveau gehen. Gut, wenn ein Versicherungsschutz besteht, der auch bei den für das Handwerk typischen Fällen wirkt.
Standardverträge mit großen Lücken
Leider bieten die Standardverträge für das Handwerk oft nur einen stark eingeschränkten Schutz: Schäden an den Werkstücken des Auftraggebers sind dann nicht oder nur in geringer Höhe versichert (Bearbeitungsschäden), Schäden an gemieteten / geliehenen Geräten sind ausgeschlossen, und wer in Grenznähe wohnt, sollte erst einmal in seinen Versicherungsschein sehen, ob Schäden im Nachbarort, der schon zum Ausland zählt, überhaupt versichert sind.
Maßgeschneiderte Lösung
Wir haben ein Konzept für die Betriebshaftpflichtversicherung entwickelt, das umfangreiche Leistungen zu bezahlbaren Sonderkonditionen ermöglicht. Die Lücken der Standardverträge sind bei unserem BUH-Gruppenvertrag geschlossen und wir haben weitere wichtige Leistungen integriert. Um den umfangreichen Versicherungsschutz bezahlbar zu machen, haben wir mit dem Versicherer eine Integralfranchise vereinbart: bis 250,00 € wird kein Schaden erstattet, aber ab 250,01 € der komplette Schaden – ohne Abzug.
Unser Angebot
In Zusammenarbeit mit dem BUH e.V. haben wir ein spezielles Konzept zur Betriebshaftpflichtversicherung entwickelt. Das Konzept zeichnet sich durch ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis und einen Deckungsumfang aus, der den Bedürfnissen kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe angepasst ist. Dazu gehört u.a.:
- Weltdeckung, allerdings ohne USA (-Territorien) und Kanada, für Bau, Montage, Reparatur, Wartung; Weltdeckung für
- Geschäftsreisen, Teilnahmen an Messen, Ausstellungen
- Vermögensschäden
- Abhandenkommen von Sachen der Betriebsangehörigen und Besucher
- Vorsorgeversicherung und Versehensklausel
- vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht
- Abwasserschäden und Überschwemmung
- Senkungs- und Erdrutschungsschäden
- Mietsachschäden aus Anlass von Geschäftsreisen
- Mietsachschäden durch Leitungs- und Abwasser
- Bearbeitungsschäden
- Abhandenkommen von fremden Schlüsseln
- Be- und Entladeschäden
- Leitungs- und Leitungsfolgeschäden
- Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander
- Mietsachschäden an Arbeitsgeräten und Maschinen (mit Selbstbeteiligung)
- Energiemehrkosten
- sonstige Mietsachschäden
Kontakt: Handwerker-Experten
Telefon: (040) 897 124-0
Telefax: (040) 897 124-44
E-Mail: post@versicherungskontor-hamburg.de
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