Die Änderung des Erneuerbare-Energien-GesetzesAktuelle. Information von Neitzel & Cie.

Gestern haben die Bundesminister Röttgen und Rösler Entwürfe für eine Kürzung der Solarförderung in Deutschland und damit für eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) für die zukünftigen Jahre vorgestellt. Eine konkrete Finalisierung der Entwürfe steht allerdings noch komplett aus.

Neitzel & Cie hat allen bereits bisher beigetretenen Anlegern heute mitgeteilt, dass die Widerrufsfrist verlängert wird, um jeder Anlegerin und jedem Anleger fair die Möglichkeit zu geben, sachlich ausgewogen, ruhig und ohne Zeitdruck eine Entscheidung dann zu treffen, wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen.

  1. Einige Anlagen sind von den Kürzungsplänen nicht betroffen, weil sie sich bereits bereits am Netz befinden.
  2. Weitere Anlagen werden vor dem genannten Stichtag einer Kürzung (9. März 2012) in Kürze sehr zeitnah fertig gestellt und sind damit auch nicht von den Kürzungsplänen betroffen.
  3. Für Anlagen, die nach dem 09.März 2012 fertig gestellt werden bestehen abgeschlossene Preisgleitklauseln, in denen die Reduzierung des Kaufpreises der Anlagen bei Kürzung der EEG-Vergütungssätze geregelt ist.