Der Vorsorge-Abend im „Haus der Zeit“ in Ahrensburg am 27.1.2015 war gut besucht und das Interesse an den Themen Vorsorgevollmacht/Betreuungs- und Patientenverfügung, Erben und Absicherung des Pflegefalles war außerordentlich groß.
Weil es uns wichtig ist, dass Sie zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung fundierte Informationen erhalten, bieten wir ab sofort folgenden Service in Kooperation mit der Deutschen Vorsorgedatenbank: https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/hh-versicherungskontor
Wie viele Menschen, möchten Sie vermutlich sicherstellen, dass in schwierigen Lebenssituationen wie Krankheit oder Unfällen Ihre persönlichen Dinge in Ihrem Sinne geregelt werden. Dann müssen Sie dafür rechtzeitig Vorsorge treffen.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (§ 1896 BGB) dürfen weder Ihr (Ehe-)Partner noch andere Verwandte Sie im Falle fehlender Geschäftsfähigkeit automatisch vertreten. Die Erstellung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sorgt dafür, dass Sie sich und Ihre Angehörigen vor unnötigen Verfahren durch Betreuungsgerichte sowie vor finanziellen Verlusten schützen.