Wenn die Kita, wie in diesem Fall beschrieben, die vereinbarte Leistung nicht erbringt und dadurch haftbar gemacht werden kann, übernimmt die Vermögensschadenshaftpflicht den entstandenen finanziellen Schaden.

In diesem Fall entstehen zusätzliche Kosten durch die Umbuchung des Fluges und möglicherweise durch entgangene Honorare. Diese Schäden werden dann übernommen.