Verträge mit den Eltern sind nicht versichert, weil es sich hierbei um die zentralen Geschäftsverträge handelt. Das kann unter Umständen für einen Extrabeitrag mitversichert werden und wird vom Versicherer im Einzelfall geprüft. In der Praxis sind diese Fälle normalerweise unkritisch und eine Versicherung ist eher unüblich.
Wenn also die Behörde nicht zahlt oder den Kitabetrieb beispielsweise aufgrund baulicher Bestimmungen stilllegen möchte, können rechtliche Schritte nach Absprache mit der Versicherung unternommen werden.
Verträge über Hilfsgeschäfte, beispielsweise mit Handwerkern, sind mitversichert. So können im Falle von nicht erledigten oder fehlerhaften Arbeiten über den Anwalt Ersatzleistungen eingefordert werden.