Die Glasbruchversicherung muss zusätzlich in der Geschäftsinhaltsversicherung mitversichert werden.

Der Betrag pro Scheibe ist begrenzt. Bei großen Scheiben empfiehlt sich eine Klärung, ob der Höchstbetrag ausreicht. Ansonsten besteht die Möglichkeit eines Beitragszuschlags.

Übrigens sind auch Aquarien und Ceranglasfelder mitversichert.