Wenn Vorstand oder Leitung Fristen verpassen, ersetzt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung die dadurch unmittelbar entstehenden finanziellen Schäden. In diesem Fall wären das beispielsweise die Umzugskosten jedoch nicht dadurch entstehende unbesetzte Betreuungsplätze.

Im schlimmsten Fall könnte der Vorstand für einen solchen Fall auch privat belangt werden, wenn die Kita keine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung hat.

Das Besondere an unserem Kita-Versicherungspaket ist, dass auch finanzielle Schäden gegenüber der eigenen Kita mitversichert sind. Das ist insbesondere wichtig, da die Vorstände meist ehrenamtlich tätig sind und sich nicht voll auf die Aufgabe konzentrieren können. So werden Fehler wahrscheinlicher, die dann im Einzelfall sehr teuer werden können.

Darüber hinaus sind bei unserem Konzept nicht nur Vorstände, sondern auch Leitungen und Mitarbeiter mitversichert.