Meist ist die Aufregung in einer solchen Situation groß. Man möchte gerne, dass der Geschädigte den Schaden ersetzt bekommt. Aber leider ist das nicht immer möglich. Denn Kinder unter 7 Jahren sind laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) für ihr Handeln nicht verantwortlich zu machen. Daher geht der Geschädigte oft leer aus.

Es sei denn, die Betreuerin oder der Betreuer hat die Aufsichtspflicht verletzt. Das kann passieren, wenn beispielsweise ein Missverständnis unter den betreuenden Erziehern entsteht, so dass jeder vom anderen denkt, er habe die Kinder im Blick. Stattdessen zahlt die eine gerade die Eisrechnung und der andere ist zur Toilette und die Kinder sind in dem Moment ohne Betreuung.

Sollte also der Versicherer davon ausgehen, dass die Aufsichtspflicht erfüllt wurde, zahlt dieser nicht, weil Kinder unter 7 Jahren als deliktunfähig gelten. In diesem Fall muss dann aber auch die Kita nicht zahlen. Um diesen gar nicht so einfachen Sachverhalt zu klären, ist das Gespräch mit uns die beste Lösung.