Das gute an der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist, dass jeder Arbeitgeber selbst entscheidet, wie er die Kosten verteilen möchte. Insofern ist beides richtig und Sie können in Ihrer Kita den für Sie passenden Weg mit der bAV wählen.
Prinzipiell werden die Beiträge als sogenannte Entgeltumwandlung vom Staat gefördert. Dies geschieht, indem die umgewandelten Entgelte nicht versteuert werden müssen und sozialversicherungsfrei sind. Da auch der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart, hat er die Möglichkeit, mit jeder Entgeltumwandlung den Arbeitgeberanteil der Sozialabgaben einzusparen.
Die meisten Arbeitgeber nutzen diese Einsparung jedoch nicht für die Kita, sondern geben diesen Vorteil an die Arbeitnehmer weiter. Dadurch wird die bAV für den Arbeitnehmer nochmals attraktiver.
Besonders engagierte Arbeitgeber nutzen die Möglichkeit, den eingezahlten Betrag aus dem Budget der Kita aufzustocken. Die Höhe dieser Beiträge kann beispielsweise je nach Betriebszugehörigkeit erhöht werden, was einen positiven Einfluss auf die Mitarbeiterbindung hat. Nach unserer Erfahrung lassen sich für die einzelne Kita gute Konzepte stricken, die die Einrichtung in ihrer Attraktivität als Arbeitgeber steigern.
In der Beitragshöhe hat der Gesetzgeber Grenzen gesetzt, 4% der Beitragsbemessungsgrenze sind steuer- und sozialversicherungsfrei, zusätzliche 4% sind dann noch steuerfrei.