Solche Anschuldigungen sind für Kitas hoch sensible Vorfälle, die immer einer schnellen Klärung bedürfen – unabhängig davon, ob sie letztlich berechtigt sind oder nicht.
Im Baustein Strafrechtsschutz sind alle Vorfälle, die den strafrechtlichen Bereich betreffen, mitversichert. Die Kita kann nach Absprache mit der Versicherung sofort einen Rechtsanwalt beauftragen, um die Verteidigung des Mitarbeiters zu übernehmen und so die Vorwürfe zu klären.
In den strafrechtlichen Bereich gehören beispielsweise auch Vorwürfe hinsichtlich möglicher Insolvenzverschleppung durch den Vorstand oder Unterschlagung durch den Kassenwart.