Im Rahmen der Geschäftsinhaltsversicherung können die Betriebsunterbrechungskosten auf Grund von Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel oder Einbruchsdiebstahl mitversichert werden.

Damit werden dann die entstehenden Kosten der Betriebsunterbrechungen übernommen. Hierzu gehören beispielsweise Gehaltszahlungen, die durch die ausgefallenen Einnahmen nicht mehr gedeckt sind oder auch Kosten für Ersatzräumlichkeiten und Umzugskosten.