Kita-Fragen und Antworten
Wir wollen Ihnen mit unseren Beispielen aus der Praxis einen Einblick in das Thema „Versicherung für den Kita-Bereich“ geben. Da jeder Einzelfall gesondert geprüft werden muss, können wir hiermit keine rechtlich verbindlichen Auskünfte geben. Die Beispiele sollen vielmehr ein grundsätzliches Verständnis fördern, so dass Sie als Vorstand oder Leitung einer Kita für Risiken und deren mögliche Absicherungen sensibilisiert werden.
Kita-Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge kann jederzeit an die Lebensumstände angepasst werden. In der Regel entstehen keine oder geringe zusätzliche Kosten. Die Rente verringert sich dementsprechend im Wesentlichen nur durch die weniger gezahlten Beiträge.
Eine kurze schriftliche Meldung beim Versorgungswerk reicht aus, um den Beitrag innerhalb von vier Wochen auf den gewünschten Betrag zu ändern. Dabei ist eine Erhöhung von den Regelungen des jeweiligen Versicherers abhängig. Reduzieren oder Aussetzen von Beiträgen ist in der Regel problemlos möglich.
Grundsätzlich muss diese Frage im Einzelfall geprüft werden. Einflussfaktoren sind Dauer der verbleibenden Berufsjahre, die Höhe der bisherigen zu erwartenden Versorgungsansprüche sowie die Familiensituation und das aktuell zur Verfügung stehende Einkommen.
Wenn die Einzahlungsphase zu kurz ist und dazu auch noch geringe Versorgungsansprüche bestehen, kann es durchaus vorkommen, dass sich eine bAV nicht lohnt, weil zusätzliche Renten auf die Grundrente angerechnet werden.
Damit wird auch deutlich, dass Altersvorsorge ein Thema der Jugend sein sollte, um mit langen Laufzeiten bei geringen Beiträgen gute Rentenansprüche erwirtschaften zu können.
Als Paar ist man eine Wirtschaftsgemeinschaft, die aber trotzdem separat für ihre Altersvorsorge verantwortlich ist.
Oft sind es immer noch die Frauen, die bei Elternzeit pausieren, anschließend in Teilzeit arbeiten und dadurch nur geringe Beiträge in die Altersvorsorge einzahlen können. So entstehen relevante Versorgungslücken gerade bei Frauen, die die klassische Mutterrolle leben und über einen längeren Zeitraum aus dem Arbeitsleben ausscheiden.
Vor diesem Hintergrund ist es ratsam, die bAV privat weiter zu bedienen. Gegebenenfalls kann der Beitrag den wirtschaftlichen Verhältnissen angepasst werden.
Der Arbeitgeber ist zwar nicht verpflichtet, die bestehende bAV zu übernehmen. Muss jedoch in diesem Fall einen adäquaten Ersatz anbieten. Die bereits bestehenden Guthaben können dann in das neue Versorgungswerk ohne erneute Kosten übertragen werden.
Als Arbeitnehmer habe ich diesem Fall also keine freie Wahl des Anbieters, sondern muss die Bedingungen des Versorgungswerks akzeptieren.
Bei besonders guten Vertragsbedingungen alter Verträge kann es sinnvoll sein, den alten Vertrag ruhend zu stellen und bei dem neuen Arbeitgeber einen neuen Vertrag abzuschließen.
Daher sollte das auch beim Einstellungsgespräch Thema sein, um die gegenseitigen Erwartungen zu klären und zu einer guten Lösung zu kommen.
Das sich Mitarbeiter wohlfühlen hängt natürlich von ganz vielen Rahmenbedingungen ab. Von der baulichen Qualität über eine wertschätzende Führung bis hin zu einem netten Team.
Die bAV ist dabei zwar nur ein Baustein, aber eben durchaus ein Besonderer. Denn er sagt viel darüber aus, wie der Arbeitgeber tickt, wenn es ums Geld geht. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmern das Ansparen eines erheblichen Teils der Altersvorsorge ermöglichen. Diese freiwillige Leistung wird von Arbeitnehmern sehr geschätzt.
Gerade Erzieher haben es schwer, mit ihrem derzeitigen Gehaltsniveau eine ausreichende Altersvorsorge aufzubauen. Die bAV ist also kein Lippenbekenntnis, sondern ein konkreter Beitrag zur sozialen Verantwortung gegenüber den Arbeitnehmern.
Im Kitaumfeld ist die Nachhaltigkeit nach unserer Erfahrung heute ein wichtiger Faktor bei allen Entscheidungen. Für die jungen Eltern ist es eine Selbstverständlichkeit, dass ihre Kinder in einem gesunden Umfeld aufwachsen und dass die Dienstleister Ökologie und Soziale Verantwortung ernst nehmen.
Die gute Nachricht ist: Vor über 20 Jahren haben wir von h+h die „transparente“ gegründet. Mit diesem Label verpflichten sich die Versicherer, Anlagen in der Höhe der über die „transparente“ eingezahlten Gelder zu 100 Prozent nachhaltig anzulegen. Dadurch hat die Nachhaltigkeit keinen Einfluss auf die Rendite der Altersvorsorge. Man bewirkt durch sein Häkchen im Vertrag, dass die Versicherer mit dem eigenen Geld verantwortlich umgehen und mehr und mehr die Belange der Nachhaltigkeit in die Finanzwelt Einzug halten.
Wenn Sie sich als Kita für die nachhaltige Variante der bAV entscheiden, sind Sie im Einklang mit ihren Prinzipien und Werten. Dieses Engagement können Sie auch für die Außendarstellung nutzen, gegenüber Eltern, dem Träger und Ihren Mitarbeitern.
Das gute an der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist, dass jeder Arbeitgeber selbst entscheidet, wie er die Kosten verteilen möchte. Insofern ist beides richtig und Sie können in Ihrer Kita den für Sie passenden Weg mit der bAV wählen.
Prinzipiell werden die Beiträge als sogenannte Entgeltumwandlung vom Staat gefördert. Dies geschieht, indem die umgewandelten Entgelte nicht versteuert werden müssen und sozialversicherungsfrei sind. Da auch der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart, hat er die Möglichkeit, mit jeder Entgeltumwandlung den Arbeitgeberanteil der Sozialabgaben einzusparen.
Die meisten Arbeitgeber nutzen diese Einsparung jedoch nicht für die Kita, sondern geben diesen Vorteil an die Arbeitnehmer weiter. Dadurch wird die bAV für den Arbeitnehmer nochmals attraktiver.
Besonders engagierte Arbeitgeber nutzen die Möglichkeit, den eingezahlten Betrag aus dem Budget der Kita aufzustocken. Die Höhe dieser Beiträge kann beispielsweise je nach Betriebszugehörigkeit erhöht werden, was einen positiven Einfluss auf die Mitarbeiterbindung hat. Nach unserer Erfahrung lassen sich für die einzelne Kita gute Konzepte stricken, die die Einrichtung in ihrer Attraktivität als Arbeitgeber steigern.
In der Beitragshöhe hat der Gesetzgeber Grenzen gesetzt, 4% der Beitragsbemessungsgrenze sind steuer- und sozialversicherungsfrei, zusätzliche 4% sind dann noch steuerfrei.
Zunächst obliegt die Ersteinrichtung der Lohnbuchhaltung. Diese ist oft ausgelagert, so dass der Steuerberater oder das Lohnbüro für Sie diese Arbeit routinemäßig übernimmt.
Als zweites kommen die Änderungen bei neuen und ausscheidenden Arbeitnehmern hinzu. Diese Veränderungen müssen angestoßen werden, beispielsweise mit einem Anruf bei Ihrem Versicherungsmakler. Der organisiert dann alles Weitere.
Schließlich gibt es während der Laufzeit hin und wieder Fragen der Arbeitnehmer beispielsweise bei Elternzeit, bei Krankheit oder bei einem Wunsche zur Beitragsänderung. Diese Fragen können die Arbeitnehmer direkt mit der Versicherung oder Ihrem Versicherungsmakler klären. Dafür gibt es eine Servicenummer.
Insgesamt kann man also sagen, dass in einer durchschnittlich gut organisierten Personalverwaltung kein nennenswerter zusätzlicher Aufwand entsteht.
In den letzten Jahren hat sich durch einige Gerichtsurteile die Informationspflicht präzisiert. Wenn mindestens ein Arbeitnehmer Ihrer Kita bereits die betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Anspruch nimmt und dafür einen Arbeitgeberzuschuss bekommt, so müssen alle anderen Arbeitnehmer auch über diese Möglichkeit informiert werden. Dies ergibt sich aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung. Dieser Fall kann schnell eintreten, wenn Sie beispielsweise einem neuen Arbeitnehmer die Übernahme seiner bAV zugestehen.
Bei einer Streitigkeit nach Kündigung kann die versäumte Informationspflicht teuer werden, wenn der ehemalige Arbeitnehmer die entgangenen Vorteile aus seiner Beschäftigungszeit einklagt.
Es sei noch erwähnt, dass Sie als Arbeitgeber unabhängig von der Informationspflicht verpflichtet sind, eine Entgeltumwandlung zu ermöglichen, wenn ein Arbeitnehmer dieses verlangt.
Kita-Cyber-Risiken
Der Kita-Alltag ist von vielen Herausforderungen geprägt und meistens spielen Computer dabei eine untergeordnete Rolle. Das ändert sich schlagartig, wenn eine Attacke aus dem Internet kommt. Dann wird erst spürbar, wie groß die Folgen sind, wenn ein Cyber-Risiko tatsächlich einmal zuschlägt:
- Datenverlust
- Datenschutzrechtsverletzungen
- Hackerangriffe
- Digitale Erpressung
- Betriebsunterbrechungen
- Persönlichkeitsrechtsverletzungen
- Mailbomben
- DOS-Attacke
- Datenmissbrauch – Industriespionage
- Datensabotage
Versichert sind – je nach Umfang des Vertrages – die gerechtfertigten Haftpflichtansprüche, die aus dem Missbrauch der Daten entstanden, die in Ihrem Betrieb gespeichert waren. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es ggf. separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen. Auch Eigenschäden sind Teil des Versicherungsschutzes bzw. können mit abgedeckt werden. Die Tarife am deutschen Versicherungsmarkt unterscheiden sich teils sehr deutlich in ihren Leistungen.
Der Leistungsumfang einer „Cyber-Risk-Versicherung“ erstreckt sich primär auf die Kosten, die Ihrem Haus nach einer Attacke entstehen und auf Vermögensschäden, die durch „Ihre Beteiligung“ Dritten zugefügt werden. Ein solcher Vertrag übernimmt je nach Versicherer, Tarif und vereinbartem Umfang:
- Kosten für IT-Forensik
- Rechtsberatung
- Informationskosten
- Kreditüberwachungsdienstleistungen
- Kosten für Krisenmanagement
- Kosten für PR-Beratung
- Betriebsunterbrechungsschäden
- Vertragsstrafen (PCI)
- Lösegeldzahlungen
- Wiederherstellungskosten
- Sicherheitsverbesserungen
Auch beim
Deckungsumfang einer „Cyber-Risk-Versicherung“ kann es Ausnahmen geben.
Regelmäßig sind dies z. B.:
• Verletzungen von Kartell- und Wettbewerbsrecht, sowie Patentrecht
• Schäden aufgrund vorsätzlicher Verursachung
• Auswirkungen von Krieg oder Terror
• Schäden aus einer behördlichen Vollstreckung
• Geldbußen oder Geldstrafen
• Schäden im Binnenverhältnis von Versicherungsnehmer und mitversicherter
Person
• Garantiezusagen
Wir möchten nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass die hier genannten Punkte zu Deckungsumfang und Ausnahmen davon ausschließlich beispielhaften Charakter haben können. Die Tarife am Markt unterscheiden sich sehr. Gerne finden wir den Tarif, der die Leistungspunkte bietet, die zum individuellen Risiko Ihres Unternehmens passen. Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannten Punkte können jedoch, je nach Bedingungswerk, auch eingeschlossen sein bzw. mitversichert werden.
Kita-Geschäftsinhaltsversicherung
Die Glasbruchversicherung muss zusätzlich in der Geschäftsinhaltsversicherung mitversichert werden.
Der Betrag pro Scheibe ist begrenzt. Bei großen Scheiben empfiehlt sich eine Klärung, ob der Höchstbetrag ausreicht. Ansonsten besteht die Möglichkeit eines Beitragszuschlags.
Übrigens sind auch Aquarien und Ceranglasfelder mitversichert.
Die Versicherung unterscheidet zwischen Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden einerseits und Regenwasserschäden.
Die in letzter Zeit häufiger auftretenden Starkregenfälle sind nur über die zusätzliche Elementarschadenversicherung abgedeckt. Die Elementarschadenversicherung deckt die seltenen, aber oft schwerwiegenden Schäden beispielsweise durch Starkregen, Hochwasser oder Erdbeben ab.
Im Rahmen der Geschäftsinhaltsversicherung können die Betriebsunterbrechungskosten auf Grund von Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel oder Einbruchsdiebstahl mitversichert werden.
Damit werden dann die entstehenden Kosten der Betriebsunterbrechungen übernommen. Hierzu gehören beispielsweise Gehaltszahlungen, die durch die ausgefallenen Einnahmen nicht mehr gedeckt sind oder auch Kosten für Ersatzräumlichkeiten und Umzugskosten.
Die Versicherung unterscheidet zwischen einfachem Diebstahl und Einbruchsdiebstahl.
Der Einbruchsdiebstahl ist versichert. In diesem Fall muss die Polizei eingeschaltet werden und sichert die Einbruchsspuren, die zum Nachweis notwendig sind. Wenn keine Einbruchspuren zu finden sind, wird der Fall als einfacher Diebstahl behandelt.
Der einfache Diebstahl ist nicht versichert. Die frei herumliegende oder nur in einer Schublade untergebrachte Kasse wird also nicht ersetzt. Es sei denn, sie war in einem verschlossenen Schrank untergebracht, der wiederum Einbruchsspuren aufweisen muss.
Grundsätzlich kann man die Geschäftsinhaltsversicherung mit dem Hausrat vergleichen.
Insofern sind die fest eingebauten Objekte tatsächlich im Schadenfall über die Gebäudeversicherung des Vermieters abgedeckt. Allerdings sollte man darauf achten, dass die Gebäudeversicherung über die Wertsteigerungsmaßnahmen informiert wird. Sonst kann die Deckung eingeschränkt sein.
Sollte dieser Weg nicht zur Verfügung stehen, können die entsprechenden Anlagen über eine Anpassung der Versicherungssumme auch im Rahmen der Geschäftsinhaltsversicherung mitversichert werden.
Die Versicherungssumme ermittelt man mit Hilfe einer Aufstellung des eingebrachten Inventars, wobei einen der Steuerberater über die Anlageliste unterstützen kann. Der Versicherung wird dann der Neuwert des Geschäftsinhaltes in Euro gemeldet, in Beispiel gegebenenfalls einschließlich der neu installierten Kücheneinrichtung.
Kita-Gründung
Der Austausch mit Menschen in ähnlichen Situationen ist in jeder Hinsicht hilfreich – also auch bei der Gründung einer Kita.
Wir haben ein großes Netzwerk von Kitas in unserem Kundenstamm und sind mit einigen Verbänden im engen Kontakt. Wenn Sie Interesse an einer Vernetzung haben, rufen Sie uns einfach an. Wir freuen uns, wenn wir in unserem Netzwerk fruchtbare Kontakte knüpfen können.
Verbände: Finden Sie einen Verband, der zu Ihrem pädagogischen Konzept passt und prüfen Sie, ob dieser Verband auch eine Gründungsberatung anbietet. Wir arbeiten in Hamburg beispielsweise eng mit SOAL e.V. Hamburg und in Kiel mit dem Dachverband der Eltern-Kind-Gruppen Kiel e.V. zusammen.
Gründungsberater: Es gibt Unternehmensberater, die sich auf die Gründung von Unternehmen spezialisiert haben. Sie erstellen mit Ihnen Business Pläne und bereiten Verhandlungen mit den Banken vor.
Steuerberater: Mit einer Kita hat man oft auch mit dem Thema Gemeinnützigkeit zu tun. Wenn Ihr Steuerberater sich da auskennt, kann das hilfreich sein. Die Übernahme der Buchhaltung und Lohnbuchhaltung kann viel Freiraum für die pädagogische und unternehmerische Arbeit schaffen.
Bank: Eine Hausbank kann über die Kernaufgabe des Zahlungsverkehrs hinaus auch eine nachhaltige Ausrichtung haben, was bei vielen Eltern von Bedeutung ist. Vorsicht ist aus unserer Sicht geboten, wenn die Bank auch als Versicherungsmakler auftritt, da die Angebote oft nicht speziell auf den Kitabedarf ausgerichtet sind. Bei der Finanzierung haben die Hausbanken häufig durchaus akzeptable Angebote. Ein Vergleich macht natürlich immer Sinn.
Versicherungsberater: Tja, was sollen wir dazu sagen. Da sind wir vom h+h Versicherungskontor Hamburg 🙂 natürlich gerne für Sie da.
Neben den Risiken des Kita-Betriebs kommt in diesem Fall die Absicherung des Unternehmers oder der Unternehmerin hinzu. Oft wird dabei die eigene Altersvorsorge unterschätzt. In der Euphorie der Gründung wird zu sehr auf den Erfolg des Unternehmens geschaut und nicht ausreichend auf die persönliche Absicherung der Gründer.
Zwei Aspekte sollten abgesichert sein. Der Krankheitsfall und das Alter. Und mit beidem sollte man sofort beginnen und nicht etwa zugunsten von Investitionen in das Unternehmen verzichten. Leider immer wieder ein Klassiker.
Für den Krankheitsfall braucht es die Absicherung über das Krankentagegeld und für den kompletten Ausfall der Arbeitskraft eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Für das Alter ist die Basisrente vom Gesetzgeber vorgesehen, um steuerlich begünstigt für eine Rente anzusparen. Hierbei kann man sehr gut berechnen, welche Höhe die monatliche Zahlung sein muss, um eine realistische Rente als Lebensbasis zu erzielen. Sollten Sie als Gründer angestellte Geschäftsführerin einer gGmbH sein, lohnt sich hier auch die betriebliche Altersvorsorge.
Die allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherungsverbandes sind ganz schön und gut. Aber leider passen Sie für viele Fälle des Kita-Alltags nicht. Deshalb sind die Verträge von der Stange, die beispielsweise Banken vermitteln, im Ernstfall oft nicht ausreichend.
Der eine Klassiker ist, dass der Gabelstapler versichert ist, aber der Ausflug mit dem Bollerwagen nicht. Der andere Klassiker ist ein doppelt so hoher Versicherungsbeitrag, weil Schulbetrieb und nicht Kitabetrieb versichert ist.
Da lohnt es sich für das Budget und auch für den Schadensfall eine Versicherung abzuschließen, die genau zum Kita-Betrieb passt. Ideal sind Kita-spezifische Gruppenverträge. Sie sind maßgeschneidert für den Kita-Alltag und bieten daher ein besonders gutes Preis-/Leistungsverhältnis.
Konkret brauchen Sie Kita-spezifische Versicherungen in den Bereichen:
- Betriebshaftpflicht
- Vermögensschadenhaftpflicht
- Rechtsschutz
- Inventar
Dieses sind die Sachversicherungen, ohne die man nicht an den Start gehen sollte. Im Betrieb kann man dann auch die Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge nutzen, um im Lohnsektor der Erzieherinnen auch für das Alter etwas zu tun. Dies ist eine gute Möglichkeit, sich als Arbeitgeber attraktiv zu machen.
Sie haben den Mietvertrag unterschrieben und wollen mit den Umbaumaßnahmen beginnen. Dann ist es für die Rechtsschutzversicherung für den Mietvertrag schon zu spät! Drei Monate Wartezeit müssen verstreichen, damit auch Ihr Mietvertrag in der Rechtsschutzversicherung enthalten ist. Also müssen Sie sich rechtzeitig in der Planungsphase darum kümmern.
Wenn es dann mit dem Umbau losgeht, kommen schon mal Eltern vorbei, um einen Eindruck von der neuen Kita zu bekommen. Passanten gehen an der Baustelle vorüber. Andere Mieter sind von Ihrer Baustelle betroffen. Sie sind in der Rolle des Bauherrn und verantwortlich für die Baustellen- und Verkehrswegesicherung. Hierfür sollten Sie eine Haftpflichtversicherung haben, sonst ist Ihr Budget im Schadensfalle existenziell gefährdet. Personenschäden können in die Millionen gehen und gefährden das gesamte Kita-Projekt.
In der Planungsphase gibt es tausend Dinge zu tun. Vom Standort über Verträge bis hin zur ausführlichen Projektplanung. Da ist das Versicherungsthema meist lästig und scheint noch nicht so wichtig zu sein. Aber Pustekuchen!
In der Zusammenarbeit mit den Banken werden einem oft Versicherungen angeboten, die nicht speziell für Kitas sind. Dadurch sind sie dann zu teuer und lassen existenzielle Risiken außen vor. Und dann werden einem langlaufende Verträge untergejubelt, die einen späteren Wechsel erschweren.
Zudem sind Sie von Beginn an in der Haftung. Sie schließen Arbeitsverträge, Mietverträge, Darlehensverträge und treffen Vereinbarungen mit den Behörden. Daher sollten Sie schon in der Planungsphase für einen guten Versicherungsschutz sorgen. Sonst kann es teuer werden, bevor es richtig angefangen hat.
Kita-Haftpflicht
Die meisten Kitas machen Veranstaltungen, Ausflüge oder sonstige Aktionen außerhalb des Kitaalltags, bei denen besondere Risiken abgesichert werden sollten.
Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt in solchen Situationen für die Schäden auf, wenn es ein speziell für Kitas entwickeltes Deckungskonzept gibt. So können Sie beruhigt solche Aktionen durchführen und damit das Kitaleben bereichern.
Auch für diesen Fall zahlt die Betriebshaftpflicht, wenn es sich um einen Schlüssel zu gemieteten Kitaräumen handelt. Bei eigenen Räumlichkeiten müsste nach einer anderen Lösung gesucht werden.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist dann entsprechend anzupassen.
Auch in diesem Fall klärt man vorab, ob eine Haftungspflicht besteht.
Wenn es beispielsweise in der Verantwortung der Hausverwaltung liegt, bestünde keine Haftung. Wenn jedoch im Mietvertrag festgelegt ist, dass die Kita sich um die Schneeräumung zu kümmern hat, ist es ein Fall für die Betriebshaftpflicht.
Sollte der Kita das Gebäude gehören, ist dieser Schaden ein Fall für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Nur wenn es sich um gemietete Räume handelt, ist dieser Schaden abgedeckt. Es handelt sich dann um einen klassischen Mietsachschaden. Dieser ist durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.
Diese gilt nicht nur für die festen Mitarbeiter einschließlich Geschäftsführung und Vorstand, sondern auch für ehrenamtliche Mitarbeiter, wenn beispielsweise Eltern auf Anweisung des Vorstandes helfen, die Räume zu renovieren.
Meist ist die Aufregung in einer solchen Situation groß. Man möchte gerne, dass der Geschädigte den Schaden ersetzt bekommt. Aber leider ist das nicht immer möglich. Denn Kinder unter 7 Jahren sind laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) für ihr Handeln nicht verantwortlich zu machen. Daher geht der Geschädigte oft leer aus.
Es sei denn, die Betreuerin oder der Betreuer hat die Aufsichtspflicht verletzt. Das kann passieren, wenn beispielsweise ein Missverständnis unter den betreuenden Erziehern entsteht, so dass jeder vom anderen denkt, er habe die Kinder im Blick. Stattdessen zahlt die eine gerade die Eisrechnung und der andere ist zur Toilette und die Kinder sind in dem Moment ohne Betreuung.
Sollte also der Versicherer davon ausgehen, dass die Aufsichtspflicht erfüllt wurde, zahlt dieser nicht, weil Kinder unter 7 Jahren als deliktunfähig gelten. In diesem Fall muss dann aber auch die Kita nicht zahlen. Um diesen gar nicht so einfachen Sachverhalt zu klären, ist das Gespräch mit uns die beste Lösung.
Kita-Rechtsschutzversicherung
Verträge mit den Eltern sind nicht versichert, weil es sich hierbei um die zentralen Geschäftsverträge handelt. Das kann unter Umständen für einen Extrabeitrag mitversichert werden und wird vom Versicherer im Einzelfall geprüft. In der Praxis sind diese Fälle normalerweise unkritisch und eine Versicherung ist eher unüblich.
Wenn also die Behörde nicht zahlt oder den Kitabetrieb beispielsweise aufgrund baulicher Bestimmungen stilllegen möchte, können rechtliche Schritte nach Absprache mit der Versicherung unternommen werden.
Verträge über Hilfsgeschäfte, beispielsweise mit Handwerkern, sind mitversichert. So können im Falle von nicht erledigten oder fehlerhaften Arbeiten über den Anwalt Ersatzleistungen eingefordert werden.
Solche Anschuldigungen sind für Kitas hoch sensible Vorfälle, die immer einer schnellen Klärung bedürfen – unabhängig davon, ob sie letztlich berechtigt sind oder nicht.
Im Baustein Strafrechtsschutz sind alle Vorfälle, die den strafrechtlichen Bereich betreffen, mitversichert. Die Kita kann nach Absprache mit der Versicherung sofort einen Rechtsanwalt beauftragen, um die Verteidigung des Mitarbeiters zu übernehmen und so die Vorwürfe zu klären.
In den strafrechtlichen Bereich gehören beispielsweise auch Vorwürfe hinsichtlich möglicher Insolvenzverschleppung durch den Vorstand oder Unterschlagung durch den Kassenwart.
Im Baustein Immobilienrechtsschutz sind Nachbarschaftsstreitigkeiten versichert.
In unserem Konzept wird als erste Möglichkeit eine Mediation bezahlt, die gerade für ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis eine wichtige Option ist. Sollte diese nicht zu einer Lösung führen, sind auch die Kosten eines Rechtsstreits gedeckt.
Der Versicherer hat eine Kooperation mit einem Inkassounternehmen, dass die Kita online beauftragen kann, um die ausstehenden Beiträge einzufordern.
Dieser Service geht bis einschließlich zum Mahnbescheid.
Mit dem Baustein Arbeitsrechtsschutz sind Gerichts- und Anwaltskosten bei Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern abgedeckt.
Damit kann man im Streitfall die Arbeit direkt dem Anwalt übertragen und spart so Zeit und Aufregung. Zusätzlich stehen der versicherten Kita Musterdokumente zur Verfügung und ein Zugang zur Servicehotline, bei der man sich auch vorab schon mal informieren kann.
Kita-Vermögensschadenhaftpflicht
Wenn die Kita, wie in diesem Fall beschrieben, die vereinbarte Leistung nicht erbringt und dadurch haftbar gemacht werden kann, übernimmt die Vermögensschadenshaftpflicht den entstandenen finanziellen Schaden.
In diesem Fall entstehen zusätzliche Kosten durch die Umbuchung des Fluges und möglicherweise durch entgangene Honorare. Diese Schäden werden dann übernommen.
Wenn Vorstand oder Leitung Fristen verpassen, ersetzt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung die dadurch unmittelbar entstehenden finanziellen Schäden. In diesem Fall wären das beispielsweise die Umzugskosten jedoch nicht dadurch entstehende unbesetzte Betreuungsplätze.
Im schlimmsten Fall könnte der Vorstand für einen solchen Fall auch privat belangt werden, wenn die Kita keine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung hat.
Das Besondere an unserem Kita-Versicherungspaket ist, dass auch finanzielle Schäden gegenüber der eigenen Kita mitversichert sind. Das ist insbesondere wichtig, da die Vorstände meist ehrenamtlich tätig sind und sich nicht voll auf die Aufgabe konzentrieren können. So werden Fehler wahrscheinlicher, die dann im Einzelfall sehr teuer werden können.
Darüber hinaus sind bei unserem Konzept nicht nur Vorstände, sondern auch Leitungen und Mitarbeiter mitversichert.