Teure Fristen
Die Eltern eines betreuten Kindes zogen zum Jahreswechsel um. Sie zogen ein paar Straßen weiter, so dass sich für die Kitabetreuung nichts änderte. Deshalb erzählten die Eltern auch nur zwischen Tür und Angel von der neuen Adresse. Sie wohnten am Stadtrand und so war der Umzug nicht so unbedeutend wie von den Eltern zunächst angenommen. Er war nämlich mit dem Wechsel vom Stadtgebiet in den angrenzenden Landkreis verbunden.
Auch die Kitaleitung nahm den Umzug nicht ernst genug und versäumte es, die Adressänderung bei der Behörde zu melden.
Erst im Zuge der Jahresabrechnung fiel das Versäumnis auf. Die Behörde akzeptierte keine nachträgliche Meldung und so stoppte die Zahlung mit dem Datum des Umzugs und startete erst wieder mit der verspäteten Meldung. Eine Zahlungslücke in Höhe von ca. 6.000 Euro für sechs Monate war die Folge.
Die Behörde ließ sich in diesem Fall auf eine Nachverhandlung ein, so dass ein Schaden in Höhe von 2.860 Euro bei der Kita verblieb. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung übernahm den verbliebenen Schaden. Der Jahresbeitrag für diese Versicherung liegt für diese Kita bei 192 Euro.