8. August 2016
Die Glasbruchversicherung muss zusätzlich in der Geschäftsinhaltsversicherung mitversichert werden. Der Betrag pro Scheibe ist begrenzt. Bei großen Scheiben empfiehlt sich eine Klärung, ob der Höchstbetrag ausreicht. Ansonsten besteht die Möglichkeit eines...
8. August 2016
Die Versicherung unterscheidet zwischen Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden einerseits und Regenwasserschäden. Die in letzter Zeit häufiger auftretenden Starkregenfälle sind nur über die zusätzliche Elementarschadenversicherung abgedeckt. Die...
8. August 2016
Im Rahmen der Geschäftsinhaltsversicherung können die Betriebsunterbrechungskosten auf Grund von Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel oder Einbruchsdiebstahl mitversichert werden. Damit werden dann die entstehenden Kosten der Betriebsunterbrechungen...
8. August 2016
Die Versicherung unterscheidet zwischen einfachem Diebstahl und Einbruchsdiebstahl. Der Einbruchsdiebstahl ist versichert. In diesem Fall muss die Polizei eingeschaltet werden und sichert die Einbruchsspuren, die zum Nachweis notwendig sind. Wenn keine Einbruchspuren...
8. August 2016
Grundsätzlich kann man die Geschäftsinhaltsversicherung mit dem Hausrat vergleichen. Insofern sind die fest eingebauten Objekte tatsächlich im Schadenfall über die Gebäudeversicherung des Vermieters abgedeckt. Allerdings sollte man darauf achten, dass die...